1. Selbstverständnis
- Der Makerspace Leipzig ist ein Ort des Schaffens.
- Er dient gleichberechtigt dem Austausch / Lernen sowie zur Realisation eigener Projekte.
2. Mitgliedschaft
- Die Mitglieder bringen sich entsprechend ihren Möglichkeiten mit ihrem Wissen, ihren Ressourcen und ihrem Engagement zum gegenseitigen Vorteil in den Makerspace ein.
2.1 Rechte der Mitglieder
Mitglieder können:
- den Makerspace über die Orga-Sitzung und ihr persönliches Engagement mitgestalten
- den Makerspace und seine Ressourcen zu den Öffnungszeiten nutzen
- interne Workshops zu ermäßigten Preisen besuchen. Das gilt nicht für externe Workshops.
2.2 Pflichten der Mitglieder
Mitglieder sollen:
- anstehende Aufgaben im Interesse der Gemeinschaft übernehmen
- bereit sein, eigene Ressourcen und Wissen mit anderen zu teilen
2.3 Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von:
- 290 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
- 79 € / Vierteljahr bei vierteljährliche Zahlweise
- 29 € / Monat bei monatlicher Zahlweise
- Eine Mitgliedschaft läuft mindestens 12 Monate und kann jeweils mit einer Frist von 20 Tage zum Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums gekündigt werden. Hier geht es zum Kündigungsformular
3. Orga-Sitzungen
- In den Orga-Sitzungen werden Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt sowie anstehende Entscheidungen getroffen. Die Treffen finden in der Regel einmal im Monat statt.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Entscheidend ist das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen. Stimmenhaltungen werden nicht gezählt. Voten von abwesenden Mitglieder per E-Mail sind möglich.
- Die Termine der Orga-Sitzungen werden mindestens eine Woche vorher per E-Mail und auf Slack angekündigt – wenn vorhanden, mit den zu besprechenden Themen.
- Beschlüsse werden den anderen Mitgliedern in einem Ergebnis-Protokoll mitgeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gilt eine 14-tägige Einspruchsfrist. Legen innerhalb dieser Frist mindestens ein Fünftel aller Mitglieder Einspruch gegen einen bestimmten Beschluss ein, wird der Beschluss außer Kraft gesetzt und der strittige Punkt wird in der folgenden Orga- Sitzung noch einmal – dann abschließend – besprochen und abgestimmt.
- Wer eine Aufgabe übernommen hat, setzt sie selbständig um und hat dafür das Vertrauen von allen Mitglieder.
- Sollte es dabei zu Überschneidungen mit den Aufgaben von anderen kommen, muss das in einer Orga-Sitzung besprochen werden.
4. Andere Nutzungen
- Der Makerspace kann auch ohne eine Mitgliedschaft genutzt werden – beispielsweise im Rahmen eines von vornherein zeitlich befristeten Projekttarifs oder auch für externe
- Veranstaltungen.
- Diese Nutzungen sind so zu gestalten, dass sie dem Makerspace einen zusätzlichen Ertrag bringen, der den zusätzlichen Aufwand überwiegt.
- Über die jeweiligen Bedingungen entscheidet die Orga-Sitzung oder ein von der Orga-Sitzung dafür bestimmtes Mitglied.
5. Sonstiges
5.1 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten ergeben sich einerseits aus den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder, andererseits aus der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Mitglieder Öffnungszeiten zu betreuen.
- Reguläre Öffnungszeiten haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungen des Makerspaces.
5.2 Werkstattnutzung
- Nach Nutzung des Makerspace hat jeder seinen Arbeitsplatz etc. zu säubern und alle Werkzeuge an den vorgesehenen Ort zurückzubringen.
- Bestimmte Maschinen oder Bereiche dürfen aus Gründen der Sicherheit nur nach vorheriger Einweisung genutzt werden.
- Es gibt jährlich eine Auffrischung für alle Nutzer dieser Maschinen. Auffrischungen sind generell kostenfrei.
- Für einige Maschinen wird eine zeitliche Nutzungsgebühr über eine Kasse des Vertrauens fällig.
- Verbrauchsmaterialien müssen selbst mitgebracht oder vom Makerspace gekauft werden (Kasse des Vertrauens).
5.3 Werkstattleiter
- Jede Werkstatt braucht einen Werkstattleiter. Findet sich unter den Mitgliedern niemand, der diese Aufgabe übernimmt, muss die Werkstatt ruhen.
- Der Werkstattleiter ist verantwortlich für Ordnung und Sicherheit in der jeweiligen Werkstatt. Er betreut die Maschinen und Werkzeuge, leitet neue Mitglieder an und wacht über die jeweilige Werkstattordnung.
- Der Werkstattleiter ist gegenüber jeden in seiner Werkstatt weisungsberechtigt.
- Vorschläge über Neuanschaffungen und Investitionen kann jedes Mitglied einbringen. Diese Vorschläge werden vom Werkstattleiter geordnet und in einer Orga-Sitzung entschieden.
- Davon ausgenommen sind Ersatzteile, Wartungen und Reparaturen, die immer von den Einnahmen der jeweiligen Werkstattkasse bezahlt werden können, ohne darüber abzustimmen.
5.4 Bedingungen der Mitgliedschaft
- Nach groben Verstößen gegen die Grundsätze des Makerspaces, dessen Geschäftsbedingungen oder die “guten Sitten” kann jedes Mitglied durch einen Mehrheitsbeschluss in einer Orga-Sitzung dauerhaft vom Makerspace ausgeschlossen werden.
- Aus wichtigem Grund kann die Mitgliedschaft und damit die Beitragszahlung durch ein Mitglied für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.
- Die Mitgliedsbeiträge werden immer zum Beginn des Zahlungszeitraums per Lastschrift abgebucht.
- Sollte die Lastschrift beispielsweise wegen ungedeckten Konto zurückgebucht werden, muss das Mitglied die anfallenden Bankgebühren (mindestens: 10 €) zahlen.