1. Selbstverständnis
- Der Makerspace Leipzig ist ein Ort des Schaffens.
- Er dient gleichberechtigt dem Austausch / Lernen sowie zur Realisation eigener Projekte.
2. Mitgliedschaft
- Die Mitglieder bringen sich entsprechend ihren Möglichkeiten mit ihrem Wissen, ihren Ressourcen und ihrem Engagement zum gegenseitigen Vorteil in den Makerspace ein.
2.1 Rechte der Mitglieder
Mitglieder können:
- den Makerspace über die Orga-Sitzung und ihr persönliches Engagement mitgestalten
- den Makerspace und seine Ressourcen zu den Öffnungszeiten nutzen
- interne Workshops zu ermäßigten Preisen besuchen. Das gilt nicht für externe Workshops.
2.2 Pflichten der Mitglieder
Mitglieder sollen:
- anstehende Aufgaben im Interesse der Gemeinschaft übernehmen
- bereit sein, eigene Ressourcen und Wissen mit anderen zu teilen
2.3 Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von:
- 290 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise
- 79 € / Vierteljahr bei vierteljährliche Zahlweise
- 29 € / Monat bei monatlicher Zahlweise
- Eine Mitgliedschaft läuft mindestens 12 Monate und kann jeweils mit einer Frist von 20 Tage zum Ablauf des gewählten Zahlungszeitraums gekündigt werden. Hier geht es zum Kündigungsformular
3. Orga-Sitzungen
- In den Orga-Sitzungen werden Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt sowie anstehende Entscheidungen getroffen. Die Treffen finden in der Regel einmal im Monat statt.
- Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder. Entscheidend ist das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen. Stimmenhaltungen werden nicht gezählt. Voten von abwesenden Mitgliedern per E-Mail sind möglich.
- Die Termine der Orga-Sitzungen werden mindestens eine Woche vorher per E-Mail und auf Slack angekündigt – wenn vorhanden, mit den zu besprechenden Themen.
- Beschlüsse werden den anderen Mitgliedern in einem Ergebnis-Protokoll mitgeteilt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Beschlusses gilt eine Einspruchsfrist von 7 Werktagen. Jedes Mitglied kann gegen getroffene Beschlüsse ein Veto einlegen. Legen innerhalb dieser Frist mindestens 7 Mitglieder Einspruch gegen einen bestimmten Beschluss ein, wird der Beschluss außer Kraft gesetzt und der strittige Punkt wird in der folgenden Orga-Sitzung noch einmal besprochen und abgestimmt. Von den 7 Personen muss mind. 1 Person im nächsten Orgatreffen anwesend sein und das Veto begründen, sonst verfällt das Veto. Es kann nur einmal gegen einen Beschluss ein Veto eingelegt werden.
- Wer eine Aufgabe übernommen hat, setzt sie selbständig um und hat dafür das Vertrauen von allen Mitgliedern.
- Sollte es dabei zu Überschneidungen mit den Aufgaben von anderen kommen, muss das in einer Orga-Sitzung besprochen werden.
4. Andere Nutzungen
- Der Makerspace kann auch ohne eine Mitgliedschaft genutzt werden – beispielsweise im Rahmen eines von vornherein zeitlich befristeten Projekttarifs oder auch für externe Veranstaltungen.
- Diese Nutzungen sind so zu gestalten, dass sie dem Makerspace einen zusätzlichen Ertrag bringen, der den zusätzlichen Aufwand überwiegt.
- Über die jeweiligen Bedingungen entscheidet die Orga-Sitzung oder ein von der Orga-Sitzung dafür bestimmtes Mitglied.
5. Sonstiges
5.1 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten ergeben sich einerseits aus den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder, andererseits aus der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Mitglieder Öffnungszeiten zu betreuen.
- Reguläre Öffnungszeiten haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungen des Makerspaces.
5.2 Werkstattnutzung
- Nach Nutzung des Makerspace hat jeder seinen Arbeitsplatz etc. zu säubern und alle Werkzeuge an den vorgesehenen Ort zurückzubringen.
- Bestimmte Maschinen oder Bereiche dürfen aus Gründen der Sicherheit nur nach vorheriger Einweisung genutzt werden.
- Es gibt jährlich eine Auffrischung für alle Nutzer dieser Maschinen. Auffrischungen sind generell kostenfrei.
- Für einige Maschinen wird eine zeitliche Nutzungsgebühr über eine Kasse des Vertrauens fällig.
- Verbrauchsmaterialien müssen selbst mitgebracht oder vom Makerspace gekauft werden (Kasse des Vertrauens).
5.3 Werkstattleiter
- Jede Werkstatt braucht einen Werkstattleiter. Findet sich unter den Mitgliedern niemand, der diese Aufgabe übernimmt, muss die Werkstatt ruhen.
- Der Werkstattleiter ist verantwortlich für Ordnung und Sicherheit in der jeweiligen Werkstatt. Er betreut die Maschinen und Werkzeuge, leitet neue Mitglieder an und wacht über die jeweilige Werkstattordnung.
- Der Werkstattleiter ist gegenüber jeden in seiner Werkstatt weisungsberechtigt.
- Vorschläge über Neuanschaffungen und Investitionen kann jedes Mitglied einbringen. Diese Vorschläge werden vom Werkstattleiter geordnet und in einer Orga-Sitzung entschieden.
- Davon ausgenommen sind Ersatzteile, Wartungen und Reparaturen, die immer von den Einnahmen der jeweiligen Werkstattkasse bezahlt werden können, ohne darüber abzustimmen.
5.4 Bedingungen der Mitgliedschaft
- Nach groben Verstößen gegen die Grundsätze des Makerspaces, dessen Geschäftsbedingungen oder die »guten Sitten« kann jedes Mitglied durch einen Mehrheitsbeschluss in einer Orga-Sitzung dauerhaft vom Makerspace ausgeschlossen werden.
- Aus wichtigem Grund kann die Mitgliedschaft und damit die Beitragszahlung durch ein Mitglied für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.
- Die Mitgliedsbeiträge werden immer zum Beginn des Zahlungszeitraums per Lastschrift abgebucht.
- Sollte die Lastschrift beispielsweise wegen ungedeckten Konto zurückgebucht werden, muss das Mitglied die anfallenden Bankgebühren (mindestens: 10 Euro) zahlen.